1. Planungsphase
(2 Jahre nach Inkrafttreten der
Richtlinie oder nach der Niederlassung)
schriftliche Selbstbewertung
Planung der Elemente und Instrumente
Fortbildungskurse
Zuständigkeiten
Einführung aller Elemente und Instrumente
schrittweise in beliebiger Reihenfolge
2. Umsetzungsphase
(die folgenden 2 Jahre)
Einführung aller Elemente und Instrumente
schrittweise in beliebiger Reihenfolge
3. Überprüfungsphase
(weiteres Jahr)
Selbstbewertung hinsichtlich der
Einführung der Elemente und Instrumente
Zielerreichung (ggf. mit Hilfe einer Patientenbefragung)


